Schulabmeldung im Krankheitsfall
1. Telefonische Abmeldung bis spätestens 7 Uhr des ersten Krankheitstages. Tel.: 0345/1335680
2. Eine schriftliche Entschuldigung über die Fehltage durch die Eltern bzw. durch den Arzt ist am ersten Schulbesuchstag (nach Genesung) mitzubringen.
3. Findet keine Entschuldigung innerhalb der ersten drei Schulbesuchstage statt, gelten die Fehltage als unentschuldigt und es erfolgt eine Meldung an das Ordnungsamt.
Krankmeldung

